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IGGÖ: Neues Islamgesetz könnte Imame unter Generalverdacht stellen

20:53 - January 13, 2021
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Teheran (IQNA)- Die IGGÖ hat die Forderung nach einer europaweite Registrierung von Imamen kritisiert. Dadurch könnten diese möglicherweise unter Generalverdacht gestellt werden – zudem sei das umstrittene Islamgesetz „verfassungsrechtlich heikel“.

Nach der Forderung der österreichischen Europaministerin Karoline Edtstadler nach einer europaweiten Registrierung von Imamen hagelt es Kritik von der „Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich“ (IGGÖ). Im Mittelpunkt steht das umstrittene Islamgesetz. Muslime und insbesondere Imame könnten dadurch unter Generalverdacht gestellt werden, erklärte die islamische Organisation gegenüber TRT Deutsch.

Edtstadler hatte gegenüber der „Welt am Sonntag“ bekundet: „Ich bin dafür, im Kampf gegen den politischen Islam nach dem Vorbild Österreichs ein europäisches Imame-Verzeichnis zu erstellen. Die meisten Imame ziehen durch viele EU-Länder, da müssen die Sicherheitsbehörden Bescheid wissen, wer gerade in welcher Moschee was predigt.“

Die IGGÖ kritisierte auf Anfrage von TRT Deutsch diesen Vorstoß. „Jeder Religionsgesellschaft sind die Namen ihrer ReligionsdienerInnen bekannt – so auch der IGGÖ.“ Zumindest für Österreich gebe es bereits strenge Regelungen. Imame aus dem Ausland brauchten die Legitimation der Glaubensgemeinschaft, „um überhaupt nach Österreich einreisen und hier tätig sein zu dürfen“, erklärte die für die Verwaltung der religiösen Belange der in Österreich lebenden Muslime zuständige Körperschaft weiter. „Diese Namen sind selbstverständlich auch den zuständigen Bundesministerien und Behörden bekannt.“

„Eine gegenteilige Behauptung der Bundesregierung ist daher fadenscheinig und wohl dem Anliegen verschuldet, MuslimInnen und ihre Einrichtungen generell und Imame im Speziellen einem Generalverdacht zu unterstellen und von Versäumnissen der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 abzulenken“, moniert die islamische Organisation.

Die österreichische Europaministerin hatte zudem eine strengere Kontrolle von EU-Geldern gefordert, damit diese nicht an „Organisationen und Vereine“ gehen, die angeblich „islamistische und antisemitische Positionen“ vertreten.

Nach dem Attentat von Wien im November hatte die österreichische Regierung neue Maßnahmen zur Terrorbekämpfung gefordert. Edtstadler rief vor diesem Hintergrund zu einer engeren Zusammenarbeit sowie einem größeren Datenaustausch zwischen den Justiz- und Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten auf.

Dem entgegnete die IGGÖ: „Der gewählte Rahmen der Änderungen im Islamgesetz von 2015 im Kontext der schrecklichen Ereignisse vom 2. November 2020 ist verstörend. (...) Ein Gesetz über die Konstituierung einer Religionsgesellschaft kann kein taugliches Mittel zur Terrorismusbekämpfung sein.“ Schließlich stelle der Terrorismus an sich eine Straftat dar.

 

Kein Religionsgesetz – sondern Sicherheitsgesetz

Zumal habe die österreichische Regierung mit „dem traditionellen Kooperationsmodell zwischen dem österreichischen Staat und den anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften“ gebrochen. IGGÖ sei nicht in den Prozess zum Gesetzesentwurf eingebunden worden. „Dieses Vorgehen der Bundesregierung zeigt, dass das Islamgesetz nicht mehr als ein reines Religionsgesetz, sondern vielmehr als Sicherheitsgesetz gesehen wird“, urteilte die Glaubensgemeinschaft.

Nach Meinung von IGGÖ sind die angekündigten Änderungen ohnehin „verfassungsrechtlich heikel“. „Viele davon, wie die Einführung eines Imame-Registers, die Schließung von Moscheen oder die Verwendung der aufgebrachten finanziellen Mittel tangieren die Autonomie einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft, daher ist eine Einbindung der Glaubensgemeinschaft unabdingbar“, appellierte die Organisation in Richtung der Verantwortlichen.

 

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Stichworte: Islamgesetz ، Imame ، Generalverdacht ، IGGÖ
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